Nachdem der Hamburger Senat sich ehrgeizig das Ziel gesetzt hatte, die Regelanfrage für Bewerber:innen im öffentlichen Dienst zum 1. Januar 2026 einzuführen, wurde am Donnerstag, den 13. November 2026 klar, dass sie dieses Vorhaben mindestens um vier Monate zurückstellen müssen. Dahinter steht unter anderem, dass nun auch eine Sachverständigenanhörung erfolgen soll.
„Dass der Senat plötzlich den Zeitplan verschiebt und nun eine Sachverständigenanhörung einplant, ist sicherlich kein Zufall. Wir sehen, dass der Druck, den das Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote und allen voran die beteiligten Gewerkschaften aufbaut, wirkt“, so Heiko Humburg, Pressesprecher des Bündnisses und GEW-Gewerkschafter.
Das Bündnis unterstreicht, dass dieses Ergebnis es in seiner Tätigkeit noch weiter bestärkt und es noch entschlossener darum ringen wird, dass dieses Gesetz gar nicht erst verabschiedet wird. Dazu Andrea Krieger, Pressesprecherin und ver.di-Gewerkschafterin: „Deshalb rufen wir alle Hamburgerinnen und Hamburger dazu auf, sich unseren Doppelkundgebungen am 26. November um 13 und 17 Uhr am Jungfernstieg am Eingang der Europapassage anzuschließen“.
Kontakt und weitere Informationen:
Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote
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