Kein Berufsverbot 2.0

Berufsverbot 2.0? Auf keinen Fall!

2024 wurde das Landesdisziplinargesetzes verschärft. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehalts bei schweren Pflichtverletzungen ist allein durch eine Entscheidung der Dienstherren möglich – ohne mögliches Widerspruchsverfahren und ohne vorheriges gerichtliches Verfahren.
Das ist ein klassischer Fall von Beweislastumkehr: Betroffene müssen vor Gericht ziehen, um zu beweisen, dass die Vorwürfe falsch sind!

2022 wurde im Rathaus eine Ausstellung zum Radikalenbeschluss von 1972 gezeigt. Im zu diesem Anlass gefassten Beschluss der Bürgerschaft wird festgehalten, „dass die Umsetzung des Radikalenerlasses ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Hamburgs darstellt, das ausdrücklich bedauert wird”. Die Bürgerschaft spreche „den aus heutiger Sicht zu Unrecht Betroffenen ihren Respekt und ihre Anerkennung aus.”

Das Gegenteil wird der Fall sein. Es gibt bereits genügend andere rechtliche Möglichkeiten, Verstöße gegen Werte des Grundgesetzes zu ahnden.
Z.B. müssen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes schon bei Einstellung ein Führungszeugnis als Beleg, keiner Strafverfolgung zu unterliegen, vorweisen. Vergehen wie Volksverhetzung u.ä. stehen ebenfalls unter Strafe und Dienstvergehen können mit dem Dienstrecht geahndet werden.

Resilient wird eine Demokratie durch vielfältiges zivilgesellschaftliches Engagement, durch dessen Förderung, durch breite Meinungs- und Versammlungsfreiheit – nicht durch deren Beschneidung!

Diese Grundrechte sind zu stärken, anstatt durch eine Regelanfrage einen Generalverdacht auszusprechen. Wir wissen, wie umkämpft zivilgesellschaftliches Engagement ist und welcher Kriminalisierung sie häufig unterliegt. Und gleichzeitig ist es doch gewollt, sich für eine starke Demokratie einzusetzen.

Die aktuellen Fälle von Berufs- bzw. Ausbildungsverboten aus anderen Bundesländern zeigen, in welche politische Richtung sich ein neuer Radikalenerlass in der politischen Praxis wahrscheinlich bewegen wird: Gegen Klimaaktivist:innen und Friedensbewegte, gegen Gewerkschafter:innen, gegen zivilgesellschaftliches Engagement. Der »Verfassungsschutz« würde durch die Einführung der Regelanfrage de facto in die Rolle einer Gerichtsbarkeit für die Einstellung in den öffentlichen Dienst kommen gegen »Verfassungsfeinde«. Wer definiert – und wer ist hier »Verfassungsfeind«?

Politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen sollten nie wieder Instrumente eines demokratischen Rechtsstaats sein. Die Wiedereinführung entspräche einem Generalverdacht – ein Klima der Verunsicherung und des Misstrauens wären die Folge.

Die jetzige Fassung des Entwurfs, die dem Senat großen Spielraum bei der Anwendung der Geheimdiensterkenntnisse und dem Umfang der zu schützenden Berufsbereiche gibt, ist darüber hinaus geradezu eine Steilvorlage für einen künftigen Senat mit Beteiligung der AfD: Sie bräuchte die vorbereitete Beschädigung der Demokratie nur zu vollstrecken.

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Der Schutz der Demokratie kann nicht durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gewährleistet werden.

Wir fordern die Hamburger Bürgerschaft auf, die geplante Wiedereinführung der Regelabfrage durch den Verfassungsschutz zurückzunehmen!

Mit ihrer Unterschrift unterstütze Sie diese Volkspetition des Hamburger Bündnisses gegen Berufsverbote.