Trifft das auch auf die Hamburger SPD, sowohl die SPD-SenatorInnen als auch auf die SPD-Bürgerschaftsfraktion im Dezember 2025 zu?
Der inzwischen 93-Jährige ehemalige Schulsenator hatte noch in der Senatsveranstaltung am 07. Juli 2022 eine ähnliche Auffassung vertreten, wenn auch nicht so pointiert, wie in diesem – in Hamburg weitgehend unbekannten – Kommentar.
Der Rot-Grüne Senat in Hamburg plant mit einem Neuen Gesetz, welches (nach einer sog. ExpertInnen-Anhörung) Anfang 2026 in der Bürgerschaft verabschiedet werden soll, eine neue Version des sog. Radikalenerlasses von 1972.1
Der folgende „Gastkommentar“ erschien im „UNI Oldenburg Info 3/82″, herausgegeben von der Presse- und Informationsstelle der Universität Oldenburg.2
Der Gastkommentar

Professor Dr. Joist Grolle, Hamburger Schulsenator und Historiker an der Universität Oldenburg, über zehn Jahre Praxis mit dem Radikalenerlass
Wie folgenreich Irrtümer sein können, wird vollends deutlich, wenn man am Beispiel Hamburgs verfolgt, welche ungeheuren Anstrengungen es kostet, sich aus der selbst verschuldeten Verstrickung wieder zu befreien. Einen Irrtum öffentlich eingestehen, so zeigt sich in Hamburg, ist eines, seine Wirkungen rückgängig machen, ein anderes. Nicht nur, dass ein Wust von laufenden Prozessen und Disziplinarverfahren abzuarbeiten war: die Beilegung jedes einzelnen „Altfalles “ wurde zum Anlass erbittert geführter Kontroversen in Presse und Parlament. Noch heute wird jede Verbeamtung eines in früheren Jahren abgelehnten „Extremisten“ von den Schlagzeilenmachern in der Hansestadt zum Eklat hochstilisiert. So sehr dieses Trommelfeuer an den Nerven der Sozialdemokraten zehrt, sie haben kein Recht, sich zu beschweren. Was man sich selbst eingebrockt, löffeln einem bekanntlich andere nicht aus. In Hamburg haben die Sozialdemokraten diese Lektion weitgehend hinter sich. In Niedersachsen steht sie ihnen noch bevor.3
Die Abkehr von einer ideologisch verkrampften Einstellungspolitik bedeutet nicht, der politischen Indifferenz das Wort reden. Aber eine Republik, die meint, sich der Gesinnung ihrer öffentlich Bediensteten durch administrative Kontrollverfahren versichern zu müssen, setzt mehr aufs Spiel als sie gewinnt. Es ist eine der traurigsten Folgen des Ministerpräsidentenbeschlusses von 1972, dass seither unser Grundgesetz in den Köpfen vieler Jugendlicher zur Spottfigur der FDGO verkommen ist. Sorgen wir durch Wiederherstellung demokratischer Toleranz dafür, dass wir unsere Republik wieder vorzeigen können, ohne vor unseren Kindern zu erröten. Vertrauen wir darauf, dass Toleranz für unsere Demokratie überzeugender wirbt als staatlich verordnetes Misstrauen.
Wenn Demokratie ein öffentlich veranstalteter Lernprozess ist, dann ist das Thema „Berufsverbote“ ein Exempel dafür, wie hoch das Lehrgeld ist, das ein solcher Lernprozess kosten kann. Womit ich sagen will, dass wir alle während der zehn Jahre, die seit dem Ministerpräsidenten-Beschluss von 1972 vergangen sind, eine bittere Lektion gelernt haben.
Selbst die Ministerpräsidenten von 1972 haben mit Sicherheit nur unzulänglich überblickt, welche weittragenden Wirkungen sie mit ihrem eher tagespolitisch motivierten Beschluss in Gang setzten. Für Willy Brandt ging es nicht zuletzt darum, seine Entspannungspolitik gegenüber innenpolitischen Verdächtigungen abzusichern. Hinzu kam, dass die Terrorismus-Debatte nach sichtbaren Zeichen staatlicher Stärke zu verlangen schien. Was zunächst als politischer Demonstrationsakt gedacht war, verwandelte sich erst Zug um Zug in eine schleichende Systemveränderung. So paradox es klingt, der systemverändernde Effekt des Ministerprasidenten – Beschlusses ist erst eigentlich dadurch festgeschrieben worden, dass immer neue Bemühungen darauf verwandt wurden, durch eine wie man meinte, rechtsstaatlich-justiziable Ausgestaltung möglichem Missbrauch vorzubeugen. In Wahrheit wurde durch solche juristische Akribie der Widersinn einer ins Gigantische sich anwachsenden Regelüberprüfung immer auswegloser.
- Siehe den Entwurf dieses Gesetzes unter: https://www.hamburg.de/resource/blob/1086552/fec9a73203b1c65bbdfa7096d3bf2023/d-gesetz-verfassungsfeindliche-einfluesse-data.pdf und Pressemitteilung hierzu: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/senatskanzlei/aktuelles/pressemeldungen/senat-verabschiedet-gesetzentwurf-zur-regelabfrage-1109250; dagegen gibt es durch ein Bündnis von ver.di, GEW und weiteren 26 Organisationen Protest: https://gegen-berufsverbote.hamburg/ueber_uns/ und die Sammlung einer Petition dagegen: https://gegen-berufsverbote.hamburg/petition/. ↩︎
- Der Text wurde in neuer Rechtschreibung transferiert und neu formatiert von Hartmut Ring, GEW-Ausschuss für Friedensbildung, Hamburg. ↩︎
- Niedersachsen hat gelernt (Stand Dezember 2025): Im Landtag steht – nach einer vorhergehenden Aufarbeitung der niedersächsischen Fälle – eine Entschädigung der Fälle zur Diskussion. Vgl.: https://www.berufsverbote.de/tl_files/Nds/PM-Nds_Antrag19-8465.pdf. ↩︎
