FAQ

Wenn 10.000 Unterschriften zustande kommen, ist die Bürgerschaft gezwungen, sich mit dem Anliegen der Initiative auseinanderzusetzen. Sie muss zudem eine Vertreter*in der Initiative zu Wort kommen lassen.

In der Auszählung werden nur diejenigen Unterschriften von Personen gewertet, die in Hamburg wahlberechtigt sind.

Das geplante Gesetz verpflichtet alle Hamburger Behörden, ab dem 1. Januar 2026 vor der Einstellung und bei bestimmten Personalmaßnahmen im öffentlichen Dienst eine Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) durchzuführen, um die Verfassungstreue der betroffenen Personen zu prüfen.​

Es gilt für alle Bewerber*innen und Angestellten im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, unabhängig davon, ob es sich um Tarifbeschäftigte oder Beamtinnen und Beamte handelt. Dazu gehören auch Einrichtungen wie Schulen und Universitäten. Perspektivisch möchte der Senat die Regelung auch auf Beschäftigte der freien Träger ausweiten.

Eine Regelanfrage ist vor jeder Einstellung, Versetzung, Abordnung, Entfristung eines Arbeitsvertrags oder Verbeamtung im Hamburger öffentlichen Dienst vorgesehen. Sie muss auch bei Wechseln in besonders “sicherheitsrelevante” Bereiche erfolgen. Besonders problematisch ist, dass Auszubildende doppelt überprüft werden können: einmal vor Beginn der Ausbildung und ein zweites Mal vor Inkrafttreten eines festen Arbeitsverhältnisses.​

Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.​

Überprüft wird nicht, ob eine Person sich in ihrem Job falsch verhalten hat, sondern ob ihre vermutete Gesinnung als Verfassungstreu anerkannt wird – unabhängig davon, ob sich das in der Arbeit zeigt.

Historisch hat dies vor allem linke politisch Aktive getroffen. Zwischen 1972 und den 1980ern wurden etwa 3,5 Millionen Menschen überprüft. Dies führte zu mindestens 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.​

Betroffen waren primär Menschen, die sich legalen politischen Aktivitäten widmeten: Kandidieren auf Wahllisten, Teilnahme an Demonstrationen, Unterzeichnung von Aufrufen. Viele waren Lehrer, Postbeschäftigte, Eisenbahner, Sozialarbeiter und Hochschulbeschäftigte. Die Überprüfung bezog sich auf Tätigkeiten wie Engagement gegen den Vietnamkrieg, Proteste gegen Aufrüstung, Studienreisen in die DDR oder Engagement in der Aufarbeitung des NS-Regimes.​

Der Verfassungsschutz entzieht sich einer wirksamen demokratischen Kontrolle.
Als Inlandsgeheimdienst ist er zwar direkt der Innenbehörde unterstellt, und das Parlament kann beispielsweise Anfragen an diese stellen. Fehlende Transparenz in der Arbeit des Verfassungsschutzes macht es für einzelne Parlamentarier jedoch fast unmöglich, Aussagen über Ergebnisse und Arbeitsweisen, die der Verfassungsschutz tätigt, zu kontrollieren.

Der Verfassungsschutz ist nicht politisch neutral.
Er ist dem Innenministerium unterstellt und damit der politischen Exekutive untergeordnet. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsschutzämter sind politische Beamte, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können. Dies schafft einen strukturellen Druck der Gefälligkeit gegenüber der Dienst- und Dienstherrin.​

Die Einschätzung des Verfassungsschutzes lässt Raum für Vorverurteilung.
Der Verfassungsschutz verfolgt nicht primär Straftaten, sondern überprüft politisches Engagement. Dabei arbeitet er mit Anhaltspunkten für aus seiner Sicht verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dies ist eine Prognose auf Basis verdichteter Umstände, für die keine vollständige Gewissheit nötig ist. Auch eine Unschuldsvermutung gibt es hier nicht. Diese Grauzone birgt erhebliche Risiken für Entscheidungen mit politischer Färbung. Es braucht keine rechtskräftige Verurteilung, keine Überprüfung durch andere Stellen wie bspw. der Justiz.

Dass der Senat gegen Nazis und Islamisten vorgehen will, ist seine Begründung. Das Gesetz verfolgt aber grundsätzlich angenommene Verfassungsfeindlichkeit. Damit gibt es dem Verfassungsschutz bei von ihm als unbequem eingeschätzten politischen Engagement allgemein die Möglichkeit, Leute von ihrem Beruf auszuschließen.

Darüber hinaus besteht die historische Befürchtung zu Recht, dass eine erneuerte Regelanfrage nicht neutral angewendet würde. Beim Radikalenerlass von 1972 wurden etwa 90 Prozent der Betroffenen aus dem linken und gewerkschaftlichen Spektrum verfolgt, während Rechtsradikale vergleichsweise selten betroffen waren.​

Die Stadt behauptet, durch das Gesetz die Demokratie zu verteidigen, indem der Staat mehr Befugnisse zum Eingriff gegen seine Bürger*innen bekommt. Wie problematisch das sein kann, wird ersichtlich, wenn wir uns vorstellen, dass in einigen Jahren eine deutlich rechtere Regierung an der Macht sein könnte. Diese hätte dann bereits deutlich mehr Möglichkeiten der Repression gegen politische Gegner*innen. Einerseits ist das Szenario gar nicht so unrealistisch, andererseits zeigt es, wie wichtig auch Rechte von Bürger*innen gegen den Eingriff des Staates sind.

Die Möglichkeit, an der Ausübung seines Berufes gehindert zu werden, ist eine massive Einschränkung der Grundrechte. Darüber hinaus führt die Drohung eines Berufsverbotes zur Einschüchterung von gesellschaftlichem Engagement.

Durch das Gesetz beschneidet der Staat mittelbar die freie Meinungsäußerung. Es führt dazu, dass in vorauseilendem Gehorsam bestimmte Meinungen zurückgehalten werden und fördert Duckmäusertum statt demokratischer Teilhabe und ist damit selbst eine Bedrohung der pluralistischen Demokratie.