Gesetzesentwurf veröffentlicht

Der Hamburger Senat hat am 21. Oktober 2025 den Gesetzentwurf Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht. Der Entwurf soll laut Senat den öffentlichen Dienst stärker gegen extremistische Tendenzen absichern.

Kritisch zu sehen ist jedoch, dass das Gesetz Regelanfragen beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen in allen Bereichen des öffentlichen Dienst vorsieht. Diese Maßnahme wirft datenschutzrechtliche und demokratiepolitische Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Gefahr einer pauschalen Verdächtigung.

Nun liegt der Entwurf bei der Hamburger Bürgerschaft, die über die endgültige Annahme entscheiden wird. Der Senat plant, das Gesetz bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen – ein äußerst ambitionierter Zeitplan, der kaum Raum für eine breite öffentliche Debatte lässt.