HAW Hamburg: Fakultätsrat lehnt Regelanfrage beim Verfassungsschutz ab

Der Fakultätsrat der Fakultät Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik der HAW Hamburg hat am 12. Februar 2026 einen klaren Beschluss gegen die geplante Regelanfrage beim Verfassungsschutz gefasst. Das Gremium lehnt die Wiedereinführung dieses Instruments für zukünftige Beschäftigte im öffentlichen Dienst einstimmig ab.

Hintergrund ist die Initiative des Hamburger Senats, bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst regelmäßig beim Verfassungsschutz anzufragen, um mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten von Bewerber*innen zu prüfen.

Der Fakultätsrat betont in seinem Beschluss, dass er sich klar für eine demokratische Gesellschaft einsetzt und aktiv gegen demokratiefeindliche Bestrebungen arbeitet. Zugleich verweist er darauf, dass sich die Regelanfrage in der Vergangenheit als Irrweg erwiesen hat. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen vielmehr, dass Bildung sowie die Verringerung sozialer Ungleichheit wirksame Mittel gegen demokratiefeindliche Tendenzen sind.

Dass sich die Fakultät Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik so deutlich positioniert, ist ein wichtiges Signal. Gerade Hochschulen und die sozialen / pädagogischen Professionen stehen für demokratische Bildung, kritisches Denken und gesellschaftliche Teilhabe – Werte, die mit pauschalen Sicherheitsabfragen schwer vereinbar sind.

Weitere Informationen:
https://www.haw-hamburg.de/detail/news/news/show/fakultaetsratsbeschluss-zur-regelanfrage-beim-verfassungsschutz