Nachfolgender offener Brief wurde heute am 06.01.2026 an alle Bürgerschaftsabgeordnete der SPD und der Grünen versendet.
Sehr geehrte [NAME]
in der Bürgerschaft steht, wie Sie wissen, die Abstimmung über einen Gesetzentwurf des Senats „zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ zur Abstimmung, welcher von unserem Bündnis abgelehnt wird.
Wir bitten Sie, sich unsere Argumente vor der Abstimmung noch einmal genau anzusehen (Auszug aus unserer Petition: Anlage 1)1.
Zudem haben wir Auszüge der Einlassungen von vier bekannten Mitgliedern Ihrer Partei zum sog. Radikalenerlass als Anlage zum Studium beigefügt: von Carola Veit (Anlage 2), Urs Tabbert, in der Bürgerschaftssitzung v. 22.08.2018 (Anlage 3), von Joist Grolle, unserem ehemaligen Schulsenator, in seinem Gastkommentar zum Thema im Uni-Info Oldenburg2 (Anlage 4), des 3. Bundespräsidenten unseres Landes Dr. Dr. Gustav Heinemann aus seiner Rede anlässlich der Verleihung des Lessingpreises 19743 (Anlage 5)
Wir sehen im o.g. Gesetzesentwurf einen großen Widerspruch zu den genannten Beiträgen Ihrer SPD-Genossin und Genossen.
Wir befürchten hinsichtlich der Wirkung dieses Gesetzes einen großen Vertrauensverlust in die gesetzgebende Institution Bürgerschaft, vor allem bei der jungen Generation unserer Stadt. Wir bitten Sie daher, den Gesetzesentwurf abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
für das Bündnis gegen die Berufsverbote 2.0
Anlage 1:
Auszüge aus der Petition des Bündnisses gegen Berufsverbote 2.0
Verschärfung des Landesdisziplinargesetzes
Schon in 2024 wurde die Verschärfung des Landesdisziplinargesetzes durchgesetzt. Künftig sollen auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die Zurückstufung und die Aberkennung des Ruhegehalts bei schweren Pflichtverletzungen allein durch eine Entscheidung der Dienstherren möglich sein – ohne mögliches Widerspruchsverfahren und ohne vorheriges gerichtliches Verfahren. Das ist ein klassischer Fall von Beweislastumkehr: Betroffene müssen vor Gericht ziehen, um zu beweisen, dass die Vorwürfe falsch sind. Ein fatales Signal.
Was gilt das Wort, die Einsicht und der Respekt von gestern?
Noch im Jahr 2022 wurde im Rathaus eine Ausstellung zum Radikalenbeschluss von 1972 im Auftrag des Personalamtes in Hamburg gezeigt. Im zu diesem Anlass gefassten Beschluss der Bürgerschaft wird festgehalten, „dass die Umsetzung des Radikalenerlasses ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Hamburgs darstellt, das ausdrücklich bedauert wird”. Die Bürgerschaft spreche „den aus heutiger Sicht zu Unrecht Betroffenen ihren Respekt und ihre Anerkennung aus.”2
Resilienz des öffentlichen Dienstes?
Das Gegenteil wird der Fall sein. Es gibt bereits genügend andere rechtliche Möglichkeiten, Verstöße gegen Werte des Grundgesetzes zu ahnden. Z.B. müssen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes schon bei Einstellung ein Führungszeugnis als Beleg, keiner Strafverfolgung zu unterliegen, vorweisen. Vergehen wie Volksverhetzung u.ä. stehen ebenfalls unter Strafe und Dienstvergehen können mit dem Dienstrecht geahndet werden.
Verfolgt werden darf nur der konkrete Verstoß, nicht die vermutete Gesinnung. Resilient wird eine Demokratie durch vielfältiges zivilgesellschaftliches Engagement, durch dessen Förderung, durch breite Meinungs- und Versammlungsfreiheit – nicht durch deren Beschneidung! Diese Grundrechte sind zu stärken, anstatt durch eine Regelanfrage einen Generalverdacht auszusprechen. […]
Politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen sollten nie wieder Instrumente eines demokratischen Rechtsstaats sein. Die Wiedereinführung entspräche einem Generalverdacht – ein Klima der Verunsicherung und des Misstrauens wären die Folge. […]
Anlage 2:
Beitrag der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit (SPD) in der Begleitbroschüre zur Ausstellung zu den Berufsverboten in Hamburg in der Rathausdiele4
Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, liebe Besucher:innen und Interessierte,
die Umsetzung des Radikalenbeschlusses vom 28. Januar 1972 ist ein unrühmliches und bedauernswertes Kapitel der jüngeren Geschichte Hamburgs. Betroffenen hat es viel Leid gebracht, manchen den kompletten Lebensweg zerstört. Dafür kann ich im Namen der Hamburgischen Bürgerschaft nur um Entschuldigung bitten.
Dabei war das Ziel, um das es ging, kein schlechtes: Feinde unserer damals noch nicht einmal 25 Jahre alten Verfassung sollten nicht im öffentlichen Staatsdienst arbeiten können. Rückbetrachtend muss man sagen, dass Deutschland eine solche Haltung schon viel früher gebraucht hätte – Hamburg und die junge Bundesrepublik wären gut beraten gewesen, die ungezählten linientreuen Beamten und Richter der Nazi-Diktatur nicht in den Dienst der freiheitlichen Demokratie zu übernehmen. 1972 aber richtete sich diese Maßnahme nicht gegen alte Nazis, sondern zumeist gegen junge Linke. Da nicht klar definiert war, wann eine Verfassungsfeindlichkeit anzunehmen war, wurde der Begriff tendenziell weit ausgelegt und missbraucht, um politische Gegner zu schwächen. […]
Die sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Einstellung in den Staatsdienst war ein schwerer Schlag gegen den Geist unseres Grundgesetzes. Die Meinungs-, Demonstrations- und Parteienfreiheit waren schließlich seit dem 23. Mai 1949 im Grundgesetz verankert. Sollte denn nicht nur mit einem breiten politischen Meinungsspektrum eine funktionierende Demokratie möglich sein? […]
Aber welche Konsequenzen ziehen wir aus den Erfahrungen mit den damaligen Ereignissen? Absoluten Vorrang haben unser Grundgesetz und die darin verankerte Meinungs-, Demonstrations- und Parteienfreiheit. Aber sollen wir deshalb jetzt jede und jeden einstellen? Ich meine: Nein. […]
Allesin allem führt uns die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Radikalenbeschlusses vor Augen, dass unsere demokratischen Werte keine Gewissheiten sind, sondern stets aufs Neue verteidigt werden müssen.
Mit Beschluss vom 22. August 2018 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Umsetzung des Radikalenbeschlusses ausdrücklich bedauert und den zu Unrecht Betroffenen Respekt ausgesprochen. […]
Hamburg, Juni 2022
Anlage 3:
Auszug aus der Rede von Urs Tabbert (SPD) in der Bürgerschaftssitzung vom 22.08.2018
Wichtige politische Grundrechte wie die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit gerieten durch den radikalen Erlass in schwere Bedrängnis, durchaus auch mit einem Blick auf unsere heutige Zeit und die Probleme, die uns derzeit bewegen, meine ich, dass uns die Berufsverbote und der Radikalenerlass eine Mahnung sein sollte. Mit dem Antrag erkennen wir an, dass viele der von Hamburgischen Maßnahmen betroffenen Menschen durch Gesinnungsanhörung, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder durch Arbeitslosigkeit Leid erleben mussten. Wir erkennen an, dass die Umsetzung des Radikalenerlasses ein unrühmlichen Kapitel in der Geschichte Hamburgs darstellt, das wir ausdrücklich bedauern.
Anlage 4:
Gastkommentar von Prof. Dr. Joist Grolle im UNI-Info Oldenburg5
Die Genesis eines Irrtums nachzeichnen, heißt nicht ihn entschuldigen. Wer politisch handelt, haftet für die Folgen.
Wie folgenreich Irrtümer sein können, wird vollends deutlich, wenn man am Beispiel Hamburgs verfolgt, welche ungeheuren Anstrengungen es kostet, sich aus der selbst verschuldeten Verstrickung wieder zu befreien.
Einen Irrtum öffentlich eingestehen, so zeigt sich in Hamburg, ist eines, seine Wirkungen rückgängig machen, ein anderes. Nicht nur, dass ein Wust von laufenden Prozessen und Disziplinarverfahren abzuarbeiten war: die Beilegung jedes einzelnen „Altfalles “ wurde zum Anlass erbittert geführter Kontroversen in Presse und Parlament.
Noch heute wird jede Verbeamtung eines in früheren Jahren abgelehnten „Extremisten“ von den Schlagzeilenmachern in der Hansestadt zum Eklat hochstilisiert. […]
Was man sich selbst eingebrockt, löffeln einem bekanntlich andere nicht aus. […] Die Abkehr von einer ideologisch verkrampften Einstellungspolitik bedeutet nicht, der politischen Indifferenz das Wort reden.
Aber eine Republik, die meint, sich der Gesinnung ihrer öffentlich Bediensteten durch administrative Kontrollverfahren wir durch Wiederherstellung demokratischer Toleranz dafür, dass wir unsere Republik wieder vorzeigen können, ohne vor unseren Kindern zu erröten. Vertrauen wir darauf, dass Toleranz für unsere Demokratie überzeugender wirbt als staatlich verordnetes Misstrauen versichern zu müssen, setzt mehr aufs Spiel als sie gewinnt. […]
Sorgen wir durch Wiederherstellung demokratischer Toleranz dafür, dass wir unsere Republik wieder vorzeigen können, ohne vor unseren Kindern zu erröten. Vertrauen wir darauf, dass Toleranz für unsere Demokratie überzeugender wirbt als staatlich verordnetes Misstrauen.
Wenn Demokratie ein öffentlich veranstalteter Lernprozess ist, dann ist das Thema „Berufsverbote“ ein Exempel dafür, wie hoch das Lehrgeld ist, das ein solcher Lernprozess kosten kann. Womit ich sagen will, dass wir alle während der zehn Jahre, die seit dem Ministerpräsidenten-Beschluss von 1972 vergangen sind, eine bittere Lektion gelernt haben.
[…]
Anlage 5:
Auszüge aus der Rede von Dr. Dr. Gustav Heinemann anlässlich der Verleihung des Lessingpreises der Freien und Hansestadt Hamburger
Mit Mut bereit zum Widerspruch
Gustav Heinemann6
[…]
Es ist nun einmal so, dass Geschichte von den jeweiligen Siegern geschrieben wird. Um so größer ist das leere Feld, das die Geschichtsschreibung der Sieger mit den Fürstenkronen hinterlassen hat und das endlich bestellt werden muss. Was uns not tut, wäre ein neuer Lessing der Freiheitsbewegungen. Außerdem ist unendlich viel Kleinarbeit zu leisten. […]
Freiheit bedarf der ständigen Verteidigung gegen Missbrauch. Sie war stets und ist heute in Gefahr, zum unverbindlichen Schlagwort entfremdet und entwürdigt zu werden. Nahezu alle Gewaltherrschaft, die Bürgerfreiheiten für alle vielen rückschrittlichen, aber auch irregeleitete angebliche Revolutionäre berufen sich auf die Freiheit, um ihre wahren Ziele zu verschleiern, und leider finden sie immer wieder gläubige Gefolgschaften. Wir erleben es täglich aufs neue. Dringend brauchen wir daher ein klares, hieb- und stichfestes Verständnis vom Wesen bürgerlicher Freiheit. Mir erscheint wichtig, jeweils zu prüfen, für wieviele Menschen in jedem einzelnen Fall Freiheit erstrebt wurde, ob nur für den Staat im Sinne außenpolitischer Handlungsfreiheit, ob nur für einen Stand oder eine Klasse zur freien Befriedigung ihrer Interessen, ob nur für eine kleine Gruppe im Dienste ihrer Machtgelüste oder wirklich für alle, für die ganze Gesellschaft mit dem Ziel der Mitbestimmung und ohne Unterdrückung von Minderheiten. Ohne den Schutz von Minderheiten ist Freiheit nur ein leeres Wort. […]
Um so deutlicher müssen wir daran festhalten, dass eine freiheitliche Gesellschaft auch bei uns eine „Gesellschaft in Bewegung“ ist. Sie kann kein fertiger und ein für allemal bleibender Zustand sein. Ihre Weiterentwicklung muss. bewusst betrieben werden, damit es nicht zu Rückfällen kommt. Wir erleben gegenwärtig eine sich verstärkende Gleichsetzung der Strukturen unserer Gesellschaft mit der Verfassung selbst. Der Staat soll wieder einmal als das hohe, über uns schwebende Etwas verstanden werden, das unabhängig von Parlamenten,Parteien und Volkssouveränität als ein Inbegriff von ausübender Gewalt besteht.
Deshalb werden radikale Verfechter von Freiheit und Demokratie auch da in den Verdacht von Verfassungsfeindlichkeit gerückt, wo sie mit und aus der Verfassung heraus für bessere Freiheit und Demokratie eintreten. […]
Ich meine, wir sollten dem nachdrücklich widerstehen. Wer Freiheit als eine aufklärerische Aufgabe versteht, muss. bereit sein, auch Widerspruch hervorzurufen. Wer Anstoß geben will, muss. auch Anstoß erregen können. Ich denke, wir sollten nicht ängstlicher sein, als Lessing es zu seiner Zeit war. Aufklärung, Widerspruch und Anstoß sind miteinander verwandt und allesamt Kinder der Freiheit.
[…]
- Den vollen Wortlaut unserer Petition gegen den Gesetzentwurf können Sie herunterladen unter: https://gegen-berufsverbote.hamburg/petition/ ↩︎
- Gastkommentar im Uni-Info, hrsg.: Presse- und Informationsstelle der Universität Oldenburg, 3/82, Seite 3. ↩︎
- Mut zum Widerspruch“, abgedruckt in: Publik-Forum Nr. 22, 4. Jahtrgang, 31. Oktober 1975, Seiten 12 und 13. Siehe auch https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/themen/kulturfoerderung/lessing-preis-108220 ↩︎