Kein Berufsverbot 2.0
Vermutete Gesinnung darf nicht verfolgt werden!
Im Hamburger Koaltionsvertrag wurde vereinbart, dass vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst, also auch vor dem Beginn einer Ausbildung, eine Überprüfung aller Bewerber*innen durch den Verfassungsschutz durchgeführt werden soll. Grundlage sei die Resilienz des Staates gegen „Extremisten“ und explizit auch gegen angebliche Verfassungsfeinde.
Die Umsetzung soll voraussichtlich ab April 2026 erfolgen.

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Aufruf zur Kundgebung: Nein zu Berufsverboten 2.0
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Der Hamburger Senat plant ab April 2026 die Einführung der Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber:innen im öffentlichen Dienst – auch vor Ausbildungsbeginn. Damit droht die Rückkehr zu politisch motivierten Berufsverboten, Bespitzelungen und Gesinnungsprüfungen. Das erinnert an den Radikalenerlass von 1972 – ein unrühmliches Kapitel, das die Stadt noch vor wenigen Jahren selbst als Fehler bezeichnet…
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Gesetzesentwurf veröffentlicht
Der Hamburger Senat hat am 21. Oktober 2025 den Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ veröffentlicht. Der Entwurf soll laut Senat den öffentlichen Dienst stärker gegen extremistische Tendenzen absichern. Kritisch zu sehen ist jedoch, dass das Gesetz Regelanfragen beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen in allen Bereichen des…
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Neues Bündnis mobilisiert gegen Berufsverbote in Hamburg
Die GEW Hamburg, die ver.di Hamburg sowie zahlreiche Hamburger Organisationen und Betriebsgruppen haben sich zum Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote zusammengeschlossen, um die angekündigte Wiedereinführung staatlicher Berufsverbote zu verhindern. Der Hintergrund: Eine aktuelle Gesetzesinitiative des Hamburger Senats sieht vor, Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst zukünftig routinemäßig durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Betroffen wären…